Die Sozialen Medien sind immer noch wichtige Plattformen, um dem eigenen Unternehmen ein Gesicht zu geben oder Immobilien Leads zu generieren. Wer sich dazu entscheidet, als Immobilienmakler auch auf den Social Media Kanälen sichtbar zu sein, der muss dabei einiges beachten. Denn auch bei Facebook, Twitter und Co handelt es sich nicht um rechtsfreie Räume. In der Kommunikation mit Ihren Fans und Lesern können Sie einiges falsch machen.
Damit Ihre potenziellen Kunden nicht frühzeitig verschreckt werden und Sie nicht in die Abmahnfalle tappen, haben wir die häufigsten Fehler in der Social Media Kommunikation für Sie in zwei Teilen zusammengefasst. Im ersten Teil zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihr Profil richtig einrichten.
Es beginnt meistens mit den Basics. Schon bei der Vergabe Ihres Benutzernamens kurz nach Registrierung sollten Sie darauf achten, dass Sie keine Markenrechte verletzen. Deswegen sollen Sie sich sorgfältig über mögliche Drittrechte informieren, damit teure Abmahnungen vermieden werden. Welche Facebook-Profile den eigenen Markennamen beinhalten, können Sie auf Google ermitteln, indem in die Suche „site:facebook.com markenname“ eingeben.
In den Sozialen Medien geht es um Persönlichkeit und Nähe. Man kann proaktiv in den Dialog mit seinen Interessengruppen treten. Deswegen ist es eher von Nachteil, wenn man nur ein unpersönliches Markenlogo als Profilbild hat. Wenn Sie ein personenbezogenes Makler-Unternehmen sind, verstecken Sie sich nicht hinter Logos. Denn genauso wie im realen Leben, macht es die Kommunikation viel einfacher, wenn wir unser Gegenüber sehen können.
Egal ob Makler-Blog, Makler-Unternehmen oder selbstständiger Makler - jeder gewerbliche Auftritt auf Facebook und Twitter muss ein Impressum aufgeführt haben. Das darf aber nicht irgendwo versteckt liegen, sondern sollte leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein. Das Impressum muss nicht unmittelbar auf der Facebook/Twitter/Instagram Seite selbst stehen. Es reicht, wenn ein gut sichtbarer und eindeutiger Link auf das Impressum Ihrer Homepage führt. Der Nutzer muss aber eindeutig sehen, dass sich dahinter ein Impressum versteckt.
Auch beim Datenschutzthema sollten Sie sorgfältig sein. Sofern über die reine Seitennutzung hinaus keine weitergehenden Daten vom Nutzer eingeholt werden, etwa über Gewinnspiele oder Newsletterangebote, dürften die Datenschutzhinweise der Plattform aber ausreichen mit der Folge, dass der Profilinhaber keine eigenständige Datenschutzerklärung aufführen muss. Sollten Sie im Rahmen von Gewinnspielen Daten verarbeiten, sollten Sie das auch in Ihrer Datenschutzerklärung aufführen und auf Facebook hinterlegen.
Sie sollten bei Fotos, Videos und Texten ganz genau darauf achten, welche Sie veröffentlichen. Urheberrechtlich geschützte Bilder und Videos sind tabu. Auch bei Stockfotos ist nicht jede Nutzung überall erlaubt. Oft schränken Bildanbieter ihre Bilder insbesondere für die Nutzung im Social Media Bereich ein oder verbieten gar eine generelle Nutzung. Meistens finden Sie diese Informationen unter den Nutzungsbedingungen eines Anbieters. Die rechtmäßige Nutzung setzt eine korrekte Urheberkennzeichnung des Bildes mit Namen des Fotografen sowie Link zum Stockarchiv voraus.
Alle Sozialen Plattformen haben mittlerweile einen visuellen Fokus – ob in Bild- oder Video-Form. Nutzer sind eher dazu verleitet nicht werbliche Bilder, die sehenswert sind, zu teilen. Verzichten Sie lieber auf Anzeigen- oder Katalogbilder und schlechte Auflösung. Nutzen Sie Ihre eigenen Bilder oder schauen Sie auf diesen kostenlosen Plattformen nach passenden emotionalen Bildern. Damit Sie auch als Marke und Urheber sichtbar bleiben, sollten Nutzer Ihre Inhalte teilen, bringen Sie Ihre Website oder Ihren Namen auf den Bildern unter.